Reise-und Geschäftsbedingungen

Bei allen in unserem Reisekatalog angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um
eine Pauschalreise nach EU Richtlinie 3015/2302. Demnach können Sie alle EU –Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Gleiches gilt für unsere Vereins- und Gruppenreisen, bei denen mindestens 2 Reiseleistungen bei Ihre Buchung gewünscht werden.
Die Schröder Fläming-Tours Reise GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchfüh-rung der gesamten Pauschalreise. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 

1. Buchung/Reiseanmeldung/Vertragsabschluß unserer Katalogreisen
Sowohl Ihre telefonische, schriftliche oder persönliche Einbuchung/Reiseanmeldung – auch für alle mit angemeldeten Reisegäste –  mündet verbindlich in einen Vertragsabschluß mit Zusendung der Buchungsbestätigung binnen 10 Tagen,  sofern nicht innerhalb von 5  Tagen nach Buchung Ihr Rücktrittswunsch schriftlich (Datum des Post-stempels) bei uns vorliegt. Bei Buchungen innerhalb von 10 Tagen vor dem Reisetermin entfällt diese Frist. Der Anmelder haftet für alle mit angemeldeten Reisegäste.
Bei Gruppenbuchungen gilt die Buchung mit Übergabe der Teilnehmerliste als verbindlich.
Insolvenzschutz
Ihr Sicherungsschein der R+V Versicherung, der Ihnen gemäß § 651K BGB  im Falle eines Konkurses des Reiseveranstalters die Rückerstattung Ihres Reisepreises bzw. den Rücktransport von Ihrem Urlaubsort garantiert, wird  Ihnen bei Einbuchung für die erforderliche Anzahlung bzw. mit dem Reisevertrag ausgereicht. Er ist während der Reise mitzuführen.
Datenschutz personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden unter strengster Beachtung der DSGVO erfasst und nur zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und genutzt.  

2. Bezahlung
Eine Anzahlung für Ihre Reise entfällt. Mit Tag der Einbuchung greifen unsere und die RGB der Partner für Schiffspassagen, Flugreisen, Ticketbuchungen und Kurreisen entsprechend.  Der Gesamtreisepreis wird Ihnen  spätestens bis 5  Wochen vor Reiseantritt in Rechnung gestellt, bei kurzfristiger Einbuchung hat die Bezahlung sofort zu erfolgen. Bei notwendiger Stornierung – siehe auch Punkt 5 – erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe der Grundpauschale von 50 €. Für alle Busreisen in unserer Tätigkeit als Busreiseveranstalter können zur Begleichung der Leistungen Reisegutscheine bis zum 23.9.2024 eingesetzt werden. Diese sind sofort bei der Einbuchung vorzulegen und verfallen ebenso wie die Treue-Cardguthaben nach dem 24.9.2024 ersatzlos. (Hinweise auf allen Gutscheinen seit 02 2023.)

3. Reisegarantie/Mindestteilnehmerzahl
Bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen übernehmen wir Reisegarantie bei Katalogreisen mit Ausnahme der Zubucherreisen. Sollte eine Reise aufgrund Minderbeteiligung nicht zustande kommen, erfolgt die  Information bis spätestens 15 Tage vor Abreise. Gegen Rückgabe Ihrer Buchungs-Unterlagen erfolgt die vollständige Rückzahlung aller bisher getätigten Zahlungen durch Schröder Fläming-Tours Reise GmbH sowie  der Versicherungsprämie durch den Versicherer. Zur Sicherung der Reisegarantie für unsere Gäste kooperieren wir mit unseren langjährigen Buspartnern, die auch die Reise absichern helfen. So bieten wir Ihnen eine breite Palette an Reisen, insbesondere auch für die Kuranwendungen an. U.U. können auch Kleinbusse zum Einsatz kommen. Diese Maßnahme im Interesse der Durchführbarkeit stellt keinen Rücktrittsgrund dar.

4. Leistungen/Preise/Abhilfe Reisemängel
4.1. Leistungen: Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen unseres Reisekataloges und des Reisevertrages. Für Korrektheit der Hotelprospekte und damit verbundener Internetwerbung übernehmen wir keine Haftung. Erhebliche Leistungsänderungen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner, über die der Veranstalter den Reisenden umgehend informiert. Änderungswünsche des Reiseteilnehmers (Zustiege etc.) können maximal bis     2 Wochen vor Fahrtantritt realisiert werden. Als „Zusatzangebot“ gekennzeichnete Leistungen sind vom Reiseteilnehmer bei der Unterzeichnung der Reiseanmeldung zu bestellen oder abzulehnen. Aus wichtigen Gründen sind wir berechtigt, Termin-, Zeit- oder Ablaufänderungen vorzunehmen.
Zusätzliche, als in der Buchungsbestätigung und den in der Reiseausschreibung erfassten Kosten fallen nicht an. (Im anderen Falle gilt Pkt. 4.2.)Die Gepäckmitnahme ist auf 20 kg je Reisegast garantiert.

4.2. Preise: Die Preise basieren auf den vor Erstellung des Reisekataloges mit den Vertragspartnern abgestimmten Konditionen und den aktuellen Energiekosten und Gebühren. Sollten sich nachträglich Veränderungen der behördlich  festgelegten und genehmigten Leistungstarife, der Energiekosten,  der Steuern und der Maut  etc. ergeben, sind wir zur Anpassung unserer Preise bis zum 21. Tag vor Reiseantritt, max. jedoch bis zu einer Preisanpassung von 8 % berechtigt. Über diese Preisanpassung werden Sie bis 21. Tage vor der Reise im Rahmen der Rechnungslegung bzw. vorsorglich mit der Buchungsbestätigung schriftlich informiert. Diese Preisanpassung berechtigt nicht zum Rücktritt.
Ein Mal gewährte Reiseboni sind auch bei Stornierung nicht übertragbar, da Ihnen diese bereits bei Buchung durch Preisreduzierung zugute kommen.

4.3. Abhilfe / Reisemängel: Forderungen wegen nicht erbrachter aber in der Leistungsübersicht fixierter Leistun-gen, oder bei mangelhafter Leistung machen Sie bitte sofort vor Ort, beim Reiseleiter bzw. beim Veranstalter direkt telefonisch oder schriftlich  geltend und fordern Abhilfe oder lehnen die Abhilfe schriftlich ab. Konnte Ihren Anforderungen vor Ort entsprochen werden, gleichwertige Leistungen erbracht werden, besteht im Nachhinein kein Anspruch auf Rückvergütung. Haben Sie keine Ansprüche vor Ort  angemeldet oder Mängel angezeigt und dem Veranstalter die Möglichkeit der Mängelbehebung gegeben, besteht im Nachhinein kein Anspruch auf Rückvergütung. Für Mängel, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, kann kein Schadensersatz gefordert werden. Regional bedingte Lebens- und Eßgewohnheiten, energetische Maßnahmen infolge von Energiekrise und -wende am Zielort stellen keine Wertminderung dar. Als Mangel gilt nicht, wenn die kurzfristige Umbuchung in ein gleichwertiges Hotel durch Widrigkeiten erforderlich geworden ist.

Nicht als Reisemangel gelten alle Pandemie bzw. Coronabedingten Hygiene- und Schutzmaßnahmen. (Einschränkung bei Nutzung von Bord-WC, Küche, Speisenauswahl oder-zuteilung.) Ersatzreiseleistungen infolge coronabedingter Reiseeinschränkungen sind zum Schutze Ihrer Gesundheit möglich, sie stellen keinen Mangel und Rücktrittsgrund dar.

Für unsere Katalogreisen gilt: Die kostengünstige Abholung von den zentralen Haltestellen Ihres Heimatortes (nicht Haustür) wird nach den logistischen Möglichkeiten bis zu einem Umkreis bis 30 km  ermöglicht. Bei festgelegter Reiseroute (i.d.R. bei Berücksichtigung aller Festbuchungen bis 6 Wochen vor Reisebeginn) kann Ihr individueller Zustieg bei Kurzfristbuchungen & Abweichen von der regulären Route durch unseren Zubringer-Service ab 30 € je Person  abgesichert werden, erhöhte Zusatzaufwendungen sind gesondert zu vergüten. Einen Sofortrabatt von 25 € erhalten Sie je Buchung, wenn Sie einen zentralen Zustieg an der Hauptreiseroute in Zahna ZOB/Lutherstadt Wittenberg am ZOB (der Bonus gilt nicht für Innerorts- und auf der Reiseroute gelegenen Zustiege) wählen. 

 5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer/Ersatzreisende
Von Ihrer Reise können Sie jederzeit zurücktreten. Im eigenen Interesse empfehlen wir, die Rücktrittserklärung sofort schriftlich zu formulieren. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie eine Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorbereitungen, unsere Aufwendungen und Hotel- und andere Verpflichtungen, zumindest aber in Höhe der Grundpauschale von 50 € bis 50 Tage vor Reisebeginn bei den Busreisen verlangen.
Die Kosten für den Ersatz werden wie folgt festgelegt:
a) Buspauschalreisen & Katalogreisen *
* vom 49. bis  37. Tag vor Reisebeginn        25 % des Reisepreises
* vom 36. bis  28. Tag vor Reisebeginn        25 % des Reisepreises  
* vom 27. bis  14. Tag vor Reisebeginn        50 % des Reisepreises
* vom 13. bis    7. Tag vor Reisebeginn        75 % des Reisepreises
* vom   6. bis   zum Abreisetag bei Nichtanreise    90 % des Reisepreises
b) bei Flugreisen aus unserem Flugreisenkatalog * Hier treten wir als Vermittler auf.
*bis 56 Tage vor Reisebeginn        20 %  des Reisepreises
*vom 55. bis 27. Tag vor Reisebeginn       50 % des Reisepreises
*vom 26. bis 4. Tag vor Reisebeginn        80 % des Reisepreises
* ab 3. Tag bzw.      bei Nichtanreise        90 % des Reisepreises.
c) bei Schiffsreisen im Katalogangebot * Hier treten wir als Vermittler auf.
*bis 56 Tage vor Reisebeginn        35 %  des Reisepreises
*vom 55. bis 27. Tag vor Reisebeginn      35 % des Reisepreises
*vom 26. bis 1. Tag vor Reisebeginn        75 % des Reisepreises
* am Abreisetag o. bei Nichtanreise          90 % des Reisepreises.
Buchungen, die weniger als 5 Tage vor der Reise erfolgen, sind für den Kunden auch bei telefonischer Anmeldung verbindlich.

Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
Weichen Stornierungsbedingungen der Partneragenturen für Hotel/Schiff ff. erheblich von o.g. Bedingungen ab, gelten diese im Falle Ihrer Stornierung. 
Konzert- und Eintrittskarten sind unabhängig davon mit 100% der Kosten zu begleichen.
Sollte Ihnen die Teilnahme an einer Busreise nicht vergönnt sein, besteht die Möglichkeit, dass eine Ersatzperson, die vom Reiseteilnehmer selbst zu bestimmen ist, die Reise antritt. Diese Veränderung ist dem Reiseveranstalter schriftlich mitzuteilen. Eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro/Person wird erhoben. Bei Kreuzfahrten/Flugreisen, ggf. Kur- und Bahnreisen  und Zubucherreisen gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen und Stornierungsbedingun-gen der jeweiligen Agenturen. Diese können u.U. abweichen.
Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn bieten wir Ihnen nach Prüfung die Möglichkeit der Umbuchung auf eine Reise mit anderem Reisedatum. Ein aufgrund logistischer Erforderlichkeiten nicht realisierbarer individueller Zustiegswunsch außerhalb der obligatorischen Reiseroute stellt im Falle von Nichtgewährung keinen Rücktrittsgrund dar.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien) erheblich erschwert, so können sowohl Reiseteilnehmer als auch die Schröder Fläming-Tours Reise GmbH vom  Vertrag vor der Reise  zurück treten. Voraussetzung  ist, Reisewarnungen  für  Zielgebiete durch das Auswärtige Amt bzw. das RKI verhängt bzw.  als  Hoch-Risiko- Hochinzidenzgebiete  bestätigt wurden. Gemäß den Rücktrittsbestimmungen kann für unsere erbrachten Aufwendungen ein entsprechendes Entgelt fällig werden.

5.1. Kündigung bei schwerer Störung
Der Veranstalter kann bei massiver Störung der Reise durch den Reisenden die Reise kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung  erheblich weiter stört und die Sicherheit der Mitreisenden gefährdet ist. Dem Veranstalter steht der Reisepreis dennoch in vollem Umfang zu. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt. Diese Regelung gilt sowohl für Tagesfahrten, als auch Busanmietungen.

6. Versicherung
Zur Vermeidung der unter Pkt. 5 genannten Stornierungskosten empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung oder eines Rundum-Sorglos-Schutzes sowie des Covid-Schutzes, der auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmt ist. Diese können  in unseren Buchungsbüros bis maximal   30  Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Zur Vermeidung von Kosten im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäckstücken – siehe auch Pkt. 7.8.-  empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

 7. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes:
1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. für die Richtigkeit der Katalogauszeichnungen. Wir haften jedoch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Druckle-gung des Prospektes erheblich verändern und der Reisegast über die Veränderung umgehend informiert wurde.
4. für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern sich nicht aus gesonderten Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Wir haften nicht für den Tausch von Künstler bei Großveranstaltungen ggf. im Krankheitsfalle.
5. für die fahrtechnische Absicherung der Beförderung aller Reiseteilnehmer.
6. Wir haften nicht für alle auf dem Betriebsgelände abgestellten Kunden – PKW und deren Inhalte Deren Betriebsbereitschaft im Falle einer Havarie ist abzusichern. Andernfalls muss kostenpflichtige Veränderung vorgenommen werden. Bei unsachgemäßer Abstellung haftet der Halter für verursachte Schäden.
7. Jeder Fahrgast haftet für die von ihm verursachten Schädenund Verunreinigung am Fahrzeug und bei den Vertragspartnern in vollem Umfange. Siehe auch Pkt. 5.1. Die Kosten werden Verursacher nach Aufwand in Rechnung gestellt.
8. Wir haften nicht für Verlust, Beschädigung, Diebstahl mitgeführter Gepäckstücke. Dies gilt auch bei  allen Arten der Zwischenübernachtungen.
9. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht, wenn im Rahmen der erforderlichen Disposition weiteren Reisegästen die Mitreise ermöglicht werden kann. Gleiches gilt bei Ausflügen im Rahmen der Flug- und Schiffsreisen.
10. Bei ausdrücklich im Prospekt und den Reiseunterlagen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen (Flug/Schiffspassagen- nach Drucklegung gilt die neue Regelung) ist der Reiseveranstalter lediglich Vermittler, eine vertragliche Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen nur für die Vermitt-lung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen.
11. Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

7.1. Haftung bei vermittelten Reiseleistungen und vermittelten verbundenen Reiseleistungen
Wir haften nicht für vermittelte Reiseleistungen und vermittelte verbundene Reiseleistungen gemäß § 651 BGB (vgl. § 675,631 BGB), bei denen mindestens z.B. 2 Reiseleistungen jeweils bei z.B. 2 unterschiedlichen Unternehmen angeboten werden und Schäden bei Reisen, bei denen wir lediglich als Vermittler auftreten (alle Angebote aus unserem Reisebüro:Kreuzfahrten/Flugreisen aller Art, Ferienwohnungen, Mietwagen ff .) Gleiches gilt für Leistungen , die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreise vom Reisenden am Urlaubsziel ausgewählt wurden.

7.2. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung unseres Unternehmens für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt. Die bereits vorgenommene Entschädigung ist anzurechnen. Weichen diese Regelungen durch internationale Abkommen bei Vertragspartnern ab, kann sich der Veranstalter auf diese Abkommen beziehen, wenn die Haftungsgrenze damit geringer eingestuft wird. Schadensansprüche verjähren nach zwei Jahren.

8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Ihr Reiseveranstalter gibt den derzeitigen Erkenntnisstand der mitzuführenden Dokumente weiter, übernimmt aber für deren Vollständigkeit keinerlei Haftung. Für die Einhaltung der o.g. Bestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Sollten Ihrerseits gültige Ausweispapiere  nicht rechtzeitig oder gar nicht beigebracht werden, handelt es sich hiermit um einen kostenpflichtigen Rücktrittsgrund. Bei allen In- Auslandsfahrten ist ein gültiger Reisepass bzw. Personalausweis mitzuführen.

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (u.a. Coronavirus)

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhahltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen und –beschränkungen der  Leistungserbringer bei  der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitsymptomen de Reiseleitung, Fahrer und Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Sollten Sie positiv auf den Virus vor Ort getestet worden sein und Symptome entwickeln, können Veranstalter und Beherbergungsunternehmen den Verbleib ablehnen, so dass ein Reiseabruch und Ihre Rückreise auf eigene Kosten erforderlich wird.

Nicht als Rücktrittsgrund gelten alle Maßnahmen, die der Kunden im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zum Schutze vor Corona (u.U. auch Coronatest o.ä.) in Anpassung an die Anforderungen von Bund und Ländern vor Reisedurchführung selbständig unternehmen muß. Corona/Pandemiebedingte Schutzmaßnahmen stellen keinen Rücktrittsgrund dar.

9. Bestimmungen bei Tagesfahrten

Für unsere Tagesfahrten ist Ihre  Einbuchung hierzu sowohl telefonisch, als auch mündlich oder schriftlich für alle mit angemeldeten Reisenden verbindlich. Bei allen Tagesreisen gilt die verbindliche mündliche Bestätigung bereits  durch die  Bekanntgabe Ihrer Sitzplätze bzw. Zustiege. Im Falle Ihrer Stornierung gelten folgende Besonderheiten:
Die Kosten für Konzert- und Eintrittskarten aller Art sind von Ihnen in vollem Umfange zu tragen. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 €/Person kann in allen  erhoben werden. (auch bei  Vorlage  des Krankenscheines)

Der Rücktritt von den Fahrtleistungen kann:
           * bis 28 Tage vor der einfachen Busreise (Fahrten ohne Eintritte und ohneTickets) und
           * bis 6 Wochen vor der Pauschalbusreise  stornofrei (gilt nicht f. Eintrittskarte und Inclusivleistungen, diese sind zu begleichen) erfolgen.
Bei späterer Stornierung werden alle Kosten für die Reisevorleistungen (Tickets, Führungen, Eintrittskosten o.ä.) fällig. Bei Nichterscheinen am Reisetag ist der volle Reisepreis zu zahlen. Die Gestellung einer Ersatzperson an Ihrer Stelle ist immer  möglich.
Buchungen, die weniger als 5 Tage vor der Reise erfolgen, sind für den Kunden auch bei  telefonischer Anmeldung sofort verbindlich.
Alle unter Punkt 1 bis 8 genannten Festlegungen gelten weiterhin. Reisegarantie übernehmen wir bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen, bei Nichtdurchführbarkeit informieren wir Sie spätestens bis 7 Tage vor der Reise. Kunden, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei Buchung  eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Ihre Zustiegswünsche werden entsprechend der Reiseroute optimiert. Kostenfreie Zustiege sind auf der Hauptroute garantiert.

Der Veranstalter kann bei massiver Störung der Reise durch den Reisenden die Reise kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung  erheblich weiter stört und die Sicherheit der Mitreisenden gefährdet ist. Dem Veranstalter steht der Reisepreis dennoch in vollem Umfang zu. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt.

10. Bestimmungen bei Busanmietung
Unsere Angebote für die Busvermietung sind unverbindlich und freibleibend, die Preise sind  bindend für die am Tag  der Erstellung bestehenden Gegebenheiten (MWST, DK-Preise bis zu einem Nettopreis von 1,20 €/l, Zoll- und Straßengebüh-ren u.ä.). Bis 2 Monate vor Reisebeginn kann bei Veränderungen der o.g. Gegebenheiten eine Preisanpassung bzw. ein Treibstoffzuschlag bis 5 % erhoben werden, diese berechtigt nicht zur Vertragsstornierung. Zoll- , Park -und Straßengebühren bis 30 € sind   im Reisepreis enthalten. Bei Überschreitungen von Einsatzzeiten und Kilometern erfolgt Nachberechnung für den Zusatzaufwand je angefangene Stunde 30 € an Werktagen, 40 € an Wochenende, 50 € an Feiertagen. Für Gepäck wird keinerlei Haftung übernommen, hierzu besteht die   Möglichkeit einer separaten Versicherung.
Bei notwendiger Stornierung von Mehrtagesfahrten & Transferen bis 10 Wochen vor Abfahrt (bei Tagesfahrten bis 40 Tage) erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 55 €/Bus/Einstatztag. Bei Stornierungen danach bis zum  11. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 15% des Reisepreises. Bei Stornierungen ab dem 10. Tag vor Fahrantritt werden      50% des Gesamtbetrages gemäß GB für Bef. mit O.bussen) fällig.  Kommt es zur Vertragsbehinderung  durch höhere Gewalt (z.B.Naturkatastrophen, Fahrzeugtotalausfall), können beide Geschäftspartner kostenfrei 3 Wochen vor Reisetermin unter Berücksichtiung einer Aufwandspauschale vom Vertrag zurücktreten. Hier kann der Auftragnehmer bei der Ersatz-Suche behilflich sein , bzw. für Ersatzgestellung durch seine Partner sorgen.
Eine Ausnahme bildet die Stornierung bei Preisangeboten incl. Tickets und Reservierungen jeder Art  (Fähren, Übernachtungen, Führungen), hier sind die Kosten bei Stornierung uneingeschränkt mit 100 %       zu tragen. 

Auflagen und Beschränkungen im Zusammenhang mit Corona oder einer anderen Pandemie beim Neuabschluss von Verträgen stellen keine höhere Gewalt mehr dar, so dass Nutzungs- und Verwendungsrisiko somit beim Auftraggeber liegen. Für den Fall, dass behördliche Auflagen die Belegung von Bussen beschränken, ist zusätzlich ein Rücktrittsvorbehalt für den Busunternehmer vereinbart. Somit kann das Busunternehmen zurücktreten, wenn im Falle einer erneuten Verschärfung der Coronaschutzmaßnahmen nach Vertragsschluss eine Beförderung mit der ursprünglich vorgesehenen Personenzahl nicht mehr möglich sein sollte.
Coronabedingte Schutzmaßnahmen, Testpflichten ff. stellen keinen Rücktrittsgrund dar.

Mit Bestätigung der Reise gilt ebenso Pkt. 5.., 5.1, 7 und 7.1. der RGB.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.  

12.Datenschutz /Verbraucherrstreitbeilegug und Online-Streitbeilegung
Die Erhebung und Speicherung aller personenbezogenen Daten, die für die ordnungsgemäße Reisedurchführung erforderlich sind, erfolgt ausdrücklich unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Sie werden ausschließlich für die verbindlich gebuchte Reise verarbeitet, verwendet und gespeichert. Siehe www.flaeming-tours-schroeder.de

13. Gültigkeit von Reisegutscheinen und Bonuskarten: Alle erworbenen Reisegutscheine und Treueboni gelten ausnahmslos bis zum 20.09.2024. Sie können nur noch bis zum 20.9.2024 bei einer Reise zur Anrechnung gebracht werden, die in diesem Zeitraum enden muß. Im anderen Fall verfällt der Anspruch ersatzlos. Eine Aus- und Rückzahlung erfolgt dazu nicht. Alle seit 2021 erhalten bereits diesen Hinweis, sodass den Kunden ausreichend Zeit zur Nutzung bleibt.


Die EU-Kommission stellt unter http://e.europa.eu/consumers.odr/ eine Plattform zur Online-Beileigung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bei Vertragsabschlüssen über die Internetseite bereit.  
 .
Ihr Reiseveranstalter  * Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeigen   
   
Schröder Fläming-Tours Reise GmbH
Dr.-Kurt-Fischer-Str. 12 * 06895 Zahna-Elster OT Zahna*   Telefon/Notruf: 034924 20259    Telefax: 034924 20325

Kundengeldabsicherer:                R+V Versicherung.     Vertrag 2320 90 1010 62660
Reiseveranstalter – Haftpflicht:    TAS GmbH.         Vertrag ERGO 000 920

E-Mail:    reisebuero@flaeming-tours-schroeder.de *     Internet:www.flaeming-tours-schroeder.de
Geschäftsführer: Gudrun & Burkhard Schröder             Amtsgericht Stendal    HRB 7705

Information für alle Reisen aus und in Risikogebiete – festgelegt durch das Auswärtige Amt.

Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
Sehr geehrte Reisende, seit Anfang Dezember 2019 sind ausgehend vom chinesischen Wuhan eine Vielzahl von Atemwegserkrankungen (COVID-19) durch ein neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgetreten. In der Zwischenzeit hat sich das Virus weltweit verbreitet, sowohl in der Region, in der Sie sich kürzlich aufgehalten haben, als auch in Ihrer deutschen Heimat.
In Deutschland unternehmen wir daher große Anstrengungen, um die Ausbreitung von SARSCoV-2 zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen.
Deshalb gilt es, die Gefahr des Entstehens neuer Infektionen durch Rückkehrende/Einreisende aus dem Ausland und Risikogebieten zu minimieren – analog zu den Beschränkungen von Freizeitaktivitäten und Reisen im Inland.
Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie im Internet hier: https://tools.rki.de/plztool/
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Ihr Bundesministerium für Gesundheit