Hardwarevermietung Bedingungen

Die Bedingungen für die Hardwarevermietung finden Sie hier. Keine Haken, keine falschen Versprechen…

1. Mietgegenstand/Mietpreis

– Produktbezeichnung –

2. Mietzeit

(1) Die Mietzeit beginnt bei Selbstabholung und Anlieferung an dem Tag der Übergabe an den Mieter, sofern die Übergabe an Dritte vereinbart ist, mit der Übergabe an diese, beim Versand am nächsten Arbeitstag nach Versendung. – Oder – siehe unten „Mietbeginn“. Die Mietzeit wird nach Monaten berechnet. Angefangene Monate zählen voll oder nach Vereinbarung anteilig, jedoch zzgl. zur Mietzeit.

(2) Das Mietverhältnis endet bei Widereintreffen des Mietgegenstandes in den Geschäftsräumen von imaKo. Die Mietgegenstände sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) im einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Verzögert sich das Eintreffen der Mietsache bei imaKo über die vereinbarte Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend Nachberechnet.

(3) Werden Anlieferung/Aufbau und Abholung vereinbart, so erfolgt dies grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden.

3. Zahlungsbedingungen

(1) Die Miete ist im laufenden Monat zu entrichten und zum jeweiligen Fälligkeitstermin per (siehe unten) zu zahlen. Hinweis zur Lastschrift: unsere Bank berechnet pro Kunde / Jahr 9,99 €. Dieser Betrag wird im ersten Monat von uns mit eingezogen. Rückbuchung der Bank werden zu 100% vom Kunden getragen. Lastschriften welche zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden/wurden beginnen an den Tag der letzen Zahlung an den Vermieter. Sollten zum Tag des beginnenden Einzuges mehrerer Raten offen sein, werden diese Gesamt eingezogen. Andere Absprachen bedürfen der Schriftform.

(2) Neben-, Liefer- und anteilige Mietkosten sind spätestens mit der ersten oder der jeweils fälligen Miete insgesamt zu zahlen.

4. Umgang mit der Mietsache

(1) Die Ware wird vom Vermieter in einem einwandfreien technischen und optischen Zustand geliefert.
Der Kunde hat die Mietsache pfleglich, fach- und sachgerecht zu behandeln und diese in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Er hat die Mitsache in geeigneten Räumen (Klima und Temperaturen) zu lagern und zu betreiben. Wartungs-, Pflege- und Bedienungsanweisungen von imaKo und der Hersteller, sowie sonstige Obliegenheiten sind zu beachten.

(2) Die Geräte dürfen NICHT geöffnet bzw. das Schutzsiegel darf nicht gebrochen werden. Auch dürfen keine Eingriffe in die Geräte durch sonstige Maßnahmen erfolgen.
Ein Bruch des Siegels hat eine kostenpflichtige Überprüfung (im Wert von ca. 100,00 €) durch den technischen Service des Vermieters zur Folge. Eine Reparatur der Geräte erfolgt ausschließlich durch imaKo oder Unternehmen im Auftrag von imaKo. Kosten für Verbrauchsmaterialen sind vom Mieter zu tragen.

(3) Es dürfen keine weiteren/anderen Hardwareteile eingebaut werden.
Sämtliche Hinweise (Aufkleber etc.) auf den Geräten dürfen nicht entfernt werden.
Für die Geräte ist eine entsprechende Versicherung gegen Beschädigung und Diebstahl abzuschließen.

(4) Die vermieteten Geräte sind Eigentum von imaKo, soweit Dritte Rechte an der Mietsache geltend machen, ist dies imaKo unverzüglich anzuzeigen und entsprechende Pfändungsprotokolle sind zu übersenden. Erforderliche Kosten, die wegen der Abwehr von Ansprüchen Dritter an der Mietsache entstehen, hat der Mieter zu tragen, soweit der Eingriff seiner Rechtssphäre zuzuordnen ist. Eine Untervermietung der Mietsache ist ohne Einwilligung von imaKo unzulässig, die Geräte bleiben im unmittelbaren Besitz des Mieters während der vereinbarten Mietzeit und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbracht werden.
Der Mieter ermöglicht imaKo die jederzeitige Überprüfung der Mietsache.

5. Haftung/Gewährleistung

(1) Der Mieter hat Schäden der Mietsache unverzüglich imaKo zu melden. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch, des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung entstehen.
Der Mieter hat hierdurch anfallende Reparaturkosten in voller Höhe zu übernehmen.

(2) Bei Rückgabe der Mietobjekte untersucht imaKo die Mietsache. Durch die tatsächliche Rücknahme wird die Geltendmachung erst später erkennbarer Schäden gegenüber dem Mieter nicht ausgeschlossen, sofern solche nachweisbar durch den Mieter verursacht wurden.

(3) imaKo leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Sofern der Mieter Kaufmann ist, ist er verpflichtet, die Mietsache nach Erhalt sofort zu prüfen. Eventuelle erkannte Fehlfunktionen, Störungen oder Beschädigungen der Mietsache sind nach Erhalt vom Mieter innerhalb von 10 Tagen schriftlich gegenüber imaKo zu rügen.

(5) Die Haftung von imaKo ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern keine Garantie oder keine Verletzung von Leben, Körper und/oder der Gesundheit vorliegt. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Vermieters für Daten, die sich nach der Rückgabe auf Speichermedien befinden, kann nicht übernommen werden. imaKo haftet nicht für die Kompatibilität der vom Mieter verwendeten Software oder weiterer Hardwarekomponenten mit den überlassenen Mietsachen, sowie für fehlerhafte Treiber etc..

6. Software

(1) Beim Betreiben von durch imaKo gelieferter Software, sind die gesondert mitgeteilten Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber zwingend zu beachten. Die gelieferte Software darf nur auf der dazu bestimmten Mietsache eingesetzt werden. Registrierungspflichtige Software ist von imaKo speziell für die Mietsache registriert. imaKo räumt dem Mieter ein im Zeitraum der Miete gültiges, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der ggf. gelieferten Software ein.

(2) Treiber-CDs u. ä. verbleiben grundsätzlich bei imaKo und werden ggf. als Kopie ausgehändigt.

(3) Der Mieter stellt imaKo im Falle des Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen, sowie wegen sonstiger Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung des Urheberrechts oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen durch den Mieter frei und übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt im Falle der Überlassung von Software oder Büchern Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen.

7. Schlussbestimmungen

(1) imaKo ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind insbesondere:

a) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (oder eines anderen der Schuldenregulierung dienenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens) über das Vermögen des Mieters oder die Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
b) Beschlagnahme, Pfändung oder behördliche Unterverschlussnahme wesentlicher Betriebseinrichtungen des Mieters, wenn diese Maßnahme länger als 14 Tage andauert.
Zahlungsverzug von mindestens zwei vollständigen oder teilweisen Mietzahlungen durch den Kunden.
Sonstige schwerwiegende und nachhaltige Vertragsverletzungen, z. B. Unrichtige oder unvollständige Angaben des Mieters über seine Kreditwürdigkeit.

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Insbesondere bleibt der Vertrag für beide Seiten wirksam.

(4) Für Mieter, die Kaufleute sind, ist der ausschließliche Gerichtsstand und Erfüllungsort an dem Geschäftssitz von imaKo.